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Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gehört zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Mit seinen rund 170 Beschäftigten betreut es die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Donau-Ries, Dillingen, Günzburg, Neu-Ulm und die Stadt Augsburg.
Der Schutz der Gewässer, des Trinkwassers und des Bodens vor Schadstoffeinträgen, die naturnahe Entwicklung der Gewässer, aber auch der Schutz der Siedlungen vor Hochwasser zählen sowohl in den Verdichtungsräumen Augsburg und Neu-Ulm als auch in ganz Nordschwaben zu den wichtigsten Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes.
Ein Team - Bauingenieure, Chemie- und Umweltingenieure, Landschaftspfleger, Chemiker, Biologen und Geologen - steht bereit, nach den Wassergesetzen genehmigungspflichtige Maßnahmen fachkundig zu begutachten. Darüber hinaus stehen wir gerade auch Gewerbetreibenden als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen im Umgang mit dem Wasser zur Verfügung. Über viele Jahre gewonnene Erkenntnisse aus Erkundung und Überwachung der vom Wasserwirtschaftsamt betreuten Gewässer können hier einfließen. Diese Erkenntnisse werden nicht zuletzt im eigenen modernen, AQS-zertifizierten Labor für Wasseranalytik gewonnen. Schließlich wird das Know-how auch in Planungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerentwicklung umgesetzt, die das Wasserwirtschaftsamt selbst durchführt.
Eine neue Herausforderung stellen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie  dar – beide fachliche Schwerpunkte des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth in Nordschwaben.
 


  • Gutachten und Stellungnahmen in öffentlich-rechtlichen (insbesondere wasserrechtlichen) Verfahren
  • Amtsermittlungen bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten
  • Beratung in wasserwirtschaftlichen Fachfragen
  • Information der Öffentlichkeit über wasserwirtschaftliche Themen
  • Planung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerentwicklung
  • Unterhaltung und Renaturierung von Gewässern 1. und 2. Ordnung
  • Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
  • Überwachung von Gewässern und Einleitungen (einschl. Analytik)
  • Anlage und Pflege von Datenbanken
  • Hochwassernachrichtendienst
  • Hilfe beim Katastrophenschutz