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Universität Augsburg - Institut für Umweltrecht

Das im Jahr 1991 gegründete Institut für Umweltrecht ist eine Einrichtung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Es erarbeitet die wissenschaftlichen Grundlagen des Umweltverfassungs- und Umweltverwaltungsrechts einschließlich seiner europarechtlichen und völkerrechtlichen Determinanten. Überdies leistet es die unverzichtbare Verschränkung des allgemeinen Wirtschaftsrechts mit Fragen ökologischer Gemeinwohlbelange und Nachhaltigkeit. So bietet das Institut neue Perspektiven und Instrumente der Regulierung von Wirtschaftsprozessen.
Das Institut für Umweltrecht arbeitet vornehmlich auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, sucht aber auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftsdisziplinen. Die Arbeit des Instituts ist zudem praxisbezogen und umfasst anwendungsbezogene Forschung, die Beratung von Staat und privaten Institutionen wie auch den Austausch mit ausländischen Partnern.


Das Institut für Umweltrecht ist vielfältig vernetzt. Projekte entstanden u. a. in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftszentrum Berlin, der TU München, der Universität München, der Humboldt-Universität Berlin, dem Bayerischen Umweltministerium und der Regierung von Schwaben. Die Mitgliedschaft des Umweltinstituts im Wissenschaftszentrum Umwelt (WZU) sichert die transdisziplinäre Forschung und Technologieentwicklung im Bereich der Umweltwissenschaften langfristig.