Regierung von Schwaben
Die Regierung von Schwaben (RvS) ist staatliche Mittelbehörde zwischen den Ministerien und den kreisfreien Städten, den Landratsämtern sowie den nachgeordneten Fachbehörden. Wir nehmen zentral Aufgaben aus dem Bereich von sechs Ministerien wahr und treffen Entscheidungen als Planungs-, Genehmigungs- und Förderbehörde. Dabei sind verschiedene und häufig gegenläufige Interessen zu berücksichtigen.
Bei der Genehmigung von bedeutenden umweltrelevanten Vorhaben, wie z. B. Verkehrswegen oder Abfallentsorgungsanlagen, müssen insbesondere Belange des Straßenverkehrs bzw. der Abfallwirtschaft, mit solchen des Naturschutzes, des Lärmschutzes und der Wirtschaftlichkeit abgewogen werden. Unser Vorteil als Bündelungsbehörde ist die zentrale Bewältigung dieser Aufgabe in einer Behörde. Bei uns arbeiten Spezialisten unterschiedlichster Fachrichtungen zusammen. Dies bringt Synergieeffekte und garantiert umfassend abgewogene, schnelle und wirtschaftliche Entscheidungen. Dabei ist die RvS neutral und sorgt für einen sachgerechten Ausgleich der Interessen.
Bei der Genehmigung von bedeutenden umweltrelevanten Vorhaben, wie z. B. Verkehrswegen oder Abfallentsorgungsanlagen, müssen insbesondere Belange des Straßenverkehrs bzw. der Abfallwirtschaft, mit solchen des Naturschutzes, des Lärmschutzes und der Wirtschaftlichkeit abgewogen werden. Unser Vorteil als Bündelungsbehörde ist die zentrale Bewältigung dieser Aufgabe in einer Behörde. Bei uns arbeiten Spezialisten unterschiedlichster Fachrichtungen zusammen. Dies bringt Synergieeffekte und garantiert umfassend abgewogene, schnelle und wirtschaftliche Entscheidungen. Dabei ist die RvS neutral und sorgt für einen sachgerechten Ausgleich der Interessen.
Rechtsfragen des technischen Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Wasserrechts
Fachfragen des technischen Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft
Wir sind u. a. zuständig für die Zulassung von:
- Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung sowie Elektroumspannanlagen der öffentlichen Versorgung mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt
- Abfallentsorgungsanlagen, wie z. B. Deponien für Abfälle der Klasse I - III und Müllverbrennungsanlagen
- Notifizierung bzw. Genehmigung von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen mit Ausgangs- und Zielort im Regierungsbezirk Schwaben