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Kreishandwerkerschaft Augsburg

Die Kreishandwerkerschaft ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und für das örtliche Handwerk von großer Bedeutung, weil sie nach der Handwerksordnung die Aufgabe hat, für ihren Stadt-/Landkreis „"die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks… ... sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ...… wahrzunehmen“", eine Aufgabe, die immer unverzichtbarer wird. Das heißt, die Kreishandwerkerschaft hat nicht nur die Verpflichtung für das Handwerk allgemein sondern auch und insbesondere für die Arbeitgeber tätig zu werden. Da unsere Kreishandwerkerschaft, wie alle anderen im Bundesgebiet auch, durch die 35 Innungen unserer Stadt bzw. unseres Landkreises gebildet wird, ist sie die Interessenvertretung des Handwerks in dieser Region mit rund 3 000 Handwerksbetrieben in der Stadt Augsburg, 3 600 Betrieben im Landkreis Augsburg und 2 200 Betrieben im Landkreis Aichach-Friedberg.