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Handwerkskammer für Schwaben

Die Handwerkskammer für Schwaben als Körperschaft des Öffentlichen Rechts vertritt die Interessen der ca. 29.900 schwäbischen Handwerksbetriebe und ihrer 136.500 Beschäftigten. Mit ihrem Team von rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an mehreren Standorten stellt die HWK Schwaben die Selbstverwaltung der handwerklichen Wirtschaft in Schwaben sicher. Als einer der führenden Anbieter in Schwaben fördert sie mit ihrer Akademie in Augsburg, ihren Berufsbildungs- und Technologie-Zentren (BTZ’s) in Augsburg, Kempten und Memmingen sowie im Bildungszentrum Weißenhorn berufliche Aus- und Weiterbildung. Die HWK Schwaben berät ihre Mitglieder kostenfrei in vielen Fragen der Unternehmensführung über ein schwabenweit flächendeckendes Netz an Außenstellen. Einen Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bildet dabei die Innovations- und Technologieberatung sowie die Umwelt- und Energieberatung.
Die Handwerkskammer für Schwaben ist zudem Mitbegründer und Gesellschafter des Umwelt-Technologischen Gründerzentrums (UTG) in Augsburg und stellt einen der beiden Geschäftsführer.
 



a) Unternehmensberatung
  • Innovation- und Technologieberatun
    EDV-Internet; Energietechnologie; Neue Materialien/Faserverbundwerkstoffe; Unternehmensorganisation; Qualitätsmanagement
  • Technische Beratung
    Arbeitsschutz; Technische Regeln/Vorschriften; CE-Kennzeichnung; Maschinenrichtlinie; Betriebsstättenplanung; Messen im Inland
  • Umwelt- und Energieberatung
    Abfallwirtschaft und Recycling; Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz); Energieeffizienzprogramm KfW; Bodenschutz/Altlasten; Förderprogramme Umwelt + Energie; Handwerkerbonus Strom; Effizienter Energieeinsatz, Energieeinsparung; QuB und andere Umweltmanagementsysteme; Umweltpakt Bayern; Ressourceneffizienz; Wasser und Abwasser
  • Außenwirtschaftsberatung
    Arbeiten über die Grenze; Markteinstieg; Niederlassung im Ausland; Auslandsmessen
  • Fachberatung: Gesundheitliche Einschränkung im Handwerk
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
    Existenzgründung; Finanzierung; Controlling; Betriebsnachfolge
  • Rechtsberatung
    Bauvertragsrecht; Öffentliches Baurecht; Handels- und Gesellschaftsrecht; Mahnverfahren; Kauf- und Werkvertragsrecht; Vermittlungsverfahren
b) Berufsausbildung: Beratung, Überwachung, Förderung und Durchführung (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den BTZ’s)
c) Weiterbildung: Kaufmännische und Technische Kurse an Standorten in Augsburg, Bad Wörishofen, Kempten und Memmingen, Inhouse-Schulungen, Online∙Lernen
d) Hoheitliche Aufgaben zur Selbstverwaltung des Handwerks
e) Interessensvertretung, Öffentlichkeitsarbeit