Charrier Rapp & Liebau Patentanwälte
Die Patentanwaltskanzlei CHARRIER RAPP & LIEBAU, gegründet im Jahr 1935, berät und vertritt in- und ausländische Unternehmen, vorwiegend aus dem Bereich des Mittelstandes, auf den Gebieten des Patent-, Marken- und Musterrechts. Alle Patentanwälte sind zugelassen vor dem Deutschen und Europäischen Patentamt und dem Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. In unserer Kanzlei sind alle Fachrichtungen von Maschinenbau über Elektrotechnik und Physik bis hin zur Verfahrenstechnik und Chemie vertreten.
Einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet u. a. das nationale und internationale Marken- und Designrecht, also der Schutz von Firmen- und Produktmarken und von Gestaltungen.
Wir bieten in enger Zusammenarbeit mit der IHK Schwaben eine kostenlose Erstberatung, daneben hohe Kostentransparenz und einen schnellen, unkomplizierten "vor-Ort-Service" im bayerisch-schwäbischen Wirtschaftsraum.
Einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet u. a. das nationale und internationale Marken- und Designrecht, also der Schutz von Firmen- und Produktmarken und von Gestaltungen.
Wir bieten in enger Zusammenarbeit mit der IHK Schwaben eine kostenlose Erstberatung, daneben hohe Kostentransparenz und einen schnellen, unkomplizierten "vor-Ort-Service" im bayerisch-schwäbischen Wirtschaftsraum.
- Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz und Entwickeln von Anmeldestrategien
- Recherchen zur Neuheit von Erfindungen und Designs
- Ausarbeiten von Schutzrechtsanmeldungen
- Vertretung im amtlichen Prüfungsverfahren
- Verteidigung von Schutzrechten
- Markenkollisionsüberwachung
- Durchsetzung von Schutzrechten
- Aufrechterhaltung von Schutzrechten und Verwaltung von Schutzrechtsportfolios
- Gestaltung von Lizenzverträgen zur Verwertung von Schutzrechten und Know-How
- Vertragsgestaltung zu Arbeitnehmererfindungen
- Vertragsgestaltung zu Erwerb oder Übertragung von Schutzrechten
- Recherchen zur Ausübungsfreiheit von technischen Produkten und Produktdesigns sowie Markenrecherchen
- Bewertung eines Verletzungsrisikos und Entwicklung von Umgehungslösungen
- Angriffe gegen fremde Schutzrechte
- Gestaltung von Verträgen zur Ausräumung von Kollisionen mit Fremdschutzrechten
- Abwehr von Verletzungsansprüchen