Bayerische Ingenieurekammer-Bau K.d.ö.R.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist die Berufsvertretung der bayerischen Ingenieure aus Bauwesen und Bauwirtschaft, Freien Berufen und öffentlichem Dienst im Freistaat Bayern.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wir die Interessen unserer rund 7.200 Mitglieder in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Unsere Mitglieder sind Beratende Ingenieure als Pflichtmitglieder sowie freiberuflich tätige, angestellte, beamtete und gewerblich tätige Ingenieure als freiwillige Mitglieder. Als Dienstleister für unsere Mitglieder bieten wir ein umfassendes Informations- und Serviceangebot. Mit der Ingenieurakademie Bayern tragen wir aktiv und umfassend zur Fort- und Weiterbildung bei.
Außerdem ist die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zuständige Stelle für die Berufsanerkennung von Ingenieuren und Kontrollstelle gemäß EnEV (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen).
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wir die Interessen unserer rund 7.200 Mitglieder in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Unsere Mitglieder sind Beratende Ingenieure als Pflichtmitglieder sowie freiberuflich tätige, angestellte, beamtete und gewerblich tätige Ingenieure als freiwillige Mitglieder. Als Dienstleister für unsere Mitglieder bieten wir ein umfassendes Informations- und Serviceangebot. Mit der Ingenieurakademie Bayern tragen wir aktiv und umfassend zur Fort- und Weiterbildung bei.
Außerdem ist die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zuständige Stelle für die Berufsanerkennung von Ingenieuren und Kontrollstelle gemäß EnEV (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen).
- Förderung von Baukultur, Wissenschaft und Technik des Bauwesens
- Wahrung der beruflichen Belange der Mitglieder und des Ansehens des Berufsstandes
- Beratung der Mitglieder in Fragen der Berufsausübung
- Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten
- Förderung von beruflicher Ausbildung und beruflicher Fort- und Weiterbildung
- Führung der nach dem Kammergesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Listen und Verzeichnisse
- Mitwirkung bei der Regelung des Wettbewerbswesens
- Unterstützung von Behörden und Gerichten in Fragen der Berufsaufgaben
- Hinwirkung auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung ergeben
- Mitwirkung bei der Regelung des Sachverständigenwesens