Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums, Herr Dr. Christian Barth, eröffnet die 14. Bayerischen Immissionsschutztage
Expertengespräche in der Foyer-Ausstellung und Netzwerken im Kongress am Park in Augsburg.
Diskussion mit dem Publikum – direkter Austausch mit den Referent:innen
KUMAS-Fachkongress
am 27./28. Juni 2023 im Kongress am Park Augsburg
Klimaverträglichkeit als Genehmigungsvoraussetzung – Verpflichtung oder nur leeres Versprechen?
Das KUMAS UMWELTNETZWERK veranstaltete zusammen mit den Kooperationspartnern Bayerisches Landesamt für Umwelt, avr – Andrea Versteyl Rechtsanwälte aus Berlin und der Müller-BBM Industry Solutions GmbH aus Planegg am 27./28. Juni 2023 die 14. Bayerischen Immissionsschutztage im Kongress am Park in Augsburg.
Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums, Herr Dr. Christian Barth, eröffnete den Fachkongress nach Begrüßung durch das Mitglied im KUMAS-Vorstand, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rommel.
Klimaschutzziele in weiter Ferne
Dr. Bernd Serr vom Bundesumweltministerium stellte in seinem Beitrag zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie dar, dass in der Reduzierung der Emissionsgrenzwerte seit vielen Jahren eine sehr positive Entwicklung erreicht wurde. Die Industrieemissionsrichtlinie gibt von Seiten der EU die Rahmenbedingungen für die nationalen Umsetzungen der Mitgliedsländer vor. Die Entwicklung innovativer Technologien zur Reduzierung von Schadstoffen aus industriellen Prozessen gehe dabei Hand in Hand mit strengeren Anforderungen an zulässige Emissionswerte. Dabei lege die Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie künftig die Anforderungen dergestalt fest, dass sich Genehmigungen an der unteren Grenze des technisch möglichen orientieren müssen.
Eine kontroverse Diskussion entwickelte sich zu der Frage, ob und wie künftig CO2 als Schadstoff im Rahmen der Immissionsschutzgesetzgebung zu behandeln wäre. Obwohl die Dekarbonisierung der Imperativ der künftigen Bemühungen um wirksamen Klimaschutz und der Emissionsreduzierungen sein wird, gibt es hierzu bislang noch keine nennenswerten Initiativen, die über den Emissionshandel und CO2-Bepreisungen hinausgehen. In Anbetracht der CO2-Emissionen der vergangenen Jahre bis 2019 und der weiteren, erwarteten Entwicklungen wird jedoch klar, dass die Ziele bei weitem nicht erfüllt werden können und man auf eine Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter von rund 3,2°C zusteuert.
Das Ende 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) schreibt für alle Vorhabensträger ein Berücksichtigungsgebot fest, wonach bei allen Planungen und Entscheidungen die im KSG festgeschriebenen Ziele zu berücksichtigen sind. Deshalb müssen sich seit dem Inkrafttreten alle Plangenehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse mit dem Thema „Klimawandel und Klimaschutz“ auseinandersetzen.
So ist bei jedem Vorhaben darzulegen, welche jährlichen Emissionen von Treibhausgasen bei Umsetzung summarisch als CO2-eq freigesetzt werden. Dies ist in den sieben, im KSG festgelegten Sektoren, zu betrachten. Allerdings – und das ist das Manko an dieser Regelung, gibt es bislang keine verbindlichen Vorgaben, wo und in welcher Form dieser „Klimaschutzfachbeitrag“ einzubringen ist. Auch ist fraglich, wie künftig mit den zu erhebenden Daten umgegangen wird und welche Konsequenzen im genehmigungsverfahren daraus folgen, wie Georg Dinger von Eger & Partner aus Augsburg darstellte.
Carbon Capture als Lösungsinstrument?
Für einige Industrieprozesse wie zum Beispiel die Zementherstellung oder die Abfallentsorgung in Abfallheizkraftwerken stellen sich besondere Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Klimaneutralität. In diesen Prozessen lassen sich CO2-Emissionen nämlich nicht durch die Substitution fossiler Energieträger vermeiden. Es müssen also Technologien eingesetzt werden, die das durch die Prozesse entstehende CO2 abscheiden und dann entweder dauerhaft fixieren oder für weitere Prozesse zur Verfügung steht. Zu beachten ist dabei, dass der dauerhaften Fixierung der absolute Vorrang einzuräumen ist, da eine zeitverzögerte Freisetzung nicht zur Erreichung der Minderungsziele beitragen wird. Technologien zur Abscheidung stehen grundsätzlich zur Verfügung, sind allerdings zum jetzigen Zeitpunkt in den seltensten Fällen wirtschaftlich darstellbar. Allerdings werden bestimmte Branchen, wie die genannten, kaum um den Einsatz entsprechender Abscheidungstechnologien herumkommen, wenn sie Klimaneutralität erreichen wollen.
Die weiteren Themenschwerpunkte orientierten sich an den Anforderungen, die die Notwendigkeit der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sich bringen.
Die Themenschwerpunkte der 14. Bayerischen Immissionsschutztage:
- Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutz – Industrieemissionsrichtlinie
- Beste Verfügbare Technik – BVT-Merkblätter Chemie- und Textilindustrie
- Die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen (42. BImSchV) und die Begrenzung von flüchtigen organischen Verbindungen (31. BImSchV)
- Klimaschutz als Genehmigungsvoraussetzung und die Relevanz des Klimaschutzfachbeitrags
- Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Kommunen – Rechtsrahmen und Praxis
- Klimaschutz in der Bauleitplanung
- CO2-Neutralität durch CCS und CCU
Das Tagungsprogramm gab den Teilnehmern topaktuelle Lösungsvorschläge und Hilfen zur Bewältigung der anstehenden Änderungen und Aufgaben im Immissions- und Klimaschutz. Gelegenheit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit den Fachexperten und den Fachausstellern bot sich im Experten-Café – einem besonderen Angebot von KUMAS e. V, und dem Kongress am Park.
Die Regio Augsburg Tourismus GmbH unterstützte die Veranstaltung zusammen mit der Stadt Augsburg durch besondere Führungen zu UNESCO-Welterbeobjekten.
Kongressprogramm und Referent*innen:
- Das Programm der 14. Bayerischen Immissionsschutztage (pdf)
- Die Referent*innen der 14. Bayerischen Immissionsschutztage (pdf)
Anerkannte Fortbildung:
- Die Tagung erfüllt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt die Anforderungen an eine Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der 5. BImSchV.
- Die Tagung ist von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (BayIKa) als Ingenieurtechnische Fortbildung (allgemein berufsbezogen) anerkannt. Weitere Informationen finden Sie auf der BayIKa-Website.
Die Unterstützer und Aussteller der 14. Bayerischen Immissionsschutztage:
- BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH
- Kongress am Park Augsburg
- OVID – Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.
- Seven Bel GmbH
- SGS Analytics Germany GmbH
- TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Die Kooperationspartner der Bayerischen Immissionsschutztage: