Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Klimaschutzprojekte und die Versorgungssicherheit als Themenschwerpunkte
Frau Ministerialdirigentin Dr. Monika Kratzer vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eröffnete am 30. November die für die Fachwelt wichtige Veranstaltung, zu der rund 180 Teilnehmer*innen begrüßt werden konnten.
KUMAS-Fachkongresse haben sich deutschlandweit einen hervorragenden Ruf als bayerische Umweltkompetenzveranstaltung erarbeitet. Aktuelle Themen des Umweltrechts und innovative Lösungen aus der Umwelttechnik sind stets im Fokus des Interesses. Die Teilnehmer erhielten auch in diesem Jahr aktuelles Wissen für eine nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung.
Die Veranstaltung fand in diesem Jahr wieder als Präsenzveranstaltung im Kongress am Park in Augsburg statt.
Klimaschutz und Versorgungssicherheit bestimmten den ersten Veranstaltungstag
Mit der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes sollen die Grundlagen für ein klimaneutrales Bayern im Jahr 2040 gelegt werden. Der Klimaschutz mit seinem umfassenden und alternativlosen Ansatz, die Entkopplung von fossilen Energieträgern voranzutreiben, hat durch die Ereignisse in der Ukraine inzwischen höchste industrie- und sicherheitspolitische Relevanz erlangt.
Die bayerische Staatsverwaltung will hierbei eine Vorbild- und Vorreiterrolle übernehmen und Treibhausgasemissionen, die nicht vermieden werden können, durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen frühzeitig kompensieren. Aber auch die kommunalen Träger sollen in gleicher Weise gefordert und gefördert werden, um diese Rolle ebenfalls ausfüllen zu können. Auf Basis des Beitrags „Das Bayerische Klimaschutzgesetz – auf dem Weg zum klimaneutralen Bayern 2040“ wurde die Frage, wie die ehrgeizigen Ziele der Bayerischen Staatsregierung zu erreichen sind diskutiert. Dabei wird dem Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, also Windkraft und Photovoltaik auch in Bayern in Zukunft eine wichtige Rolle zukommen. Ein Klimaschutzprogramm mit den fünf Aktionsfeldern „Erneuerbare Energien und Stromversorgung“, „CO2-Speicherung“, „Klimabauen“ und „Klimaarchitektur“, „Nachhaltige Mobilität“, „CleanTech“, „Klimaforschung und Green IT“ soll hier flankierend wirken und zur Erreichung der Ziele beitragen. Im Bereich der natürlichen CO2-Speicherung will man vor allem auf den Erhalt und auf die Wiedervernässung von Mooren setzen.
Genehmigungsmanagement – Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen für Klimaschutz, Energiewende und Versorgungssicherheit
In weiteren Beiträgen ging es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch den Vorrang Erneuerbarer-Energien-Projekten auf Basis des „überragenden öffentlichen Interesses“. Hier zeichnen sich heute schon Konfliktpotenziale insbesondere bei Beachtung des Arten- und Naturschutzes ab. Die Lösung dieser Konflikte wird nur im Verständnis einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und unter Anwendung aller zur Verfügung stehender Beteiligungsinstrumente zu leisten sein. Anlagenbetreiber und Planer sind gefordert, Anlieger solcher Anlagen frühzeitig einzubeziehen, um die Akzeptanz entscheidend zu fördern. Wenn es nicht gelingt, den Hochlauf von Wind- und Solaranlagen extrem zu beschleunigen, werden die Klimaziele nur schwer zu erreichen sein.
Novelle der Industrieemissionsrichtlinie bringt erhöhte Anforderungen an den Anlagenbetrieb
Die Umsetzung des europäischen Green Deals wird weitreichende Auswirkungen auf vielerlei Bereiche der Umweltgesetzgebung haben. Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie legt hierfür die Spur, um die ambitionierten Ziele der EU-Initiative zu erreichen. Betroffen sein werden vor allem das Ziel der Klimaneutralität 2045, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz (Zero Waste- und Zero Pollution Ambition) und vieles mehr. Hierzu soll die Industrieemissionsrichtlinie in einen zukunftsbezogenen Rechtsrahmen umgeformt werden, der geeignet ist, die große Transformation zu begleiten. Auch wenn die Industrieemissionsrichtlinie noch nicht in ihrer endgültigen Fassung vorliegt, zeichnet sich schon heute ab, dass die Wirkung auf den Industrieanlagenbetrieb umfassend und fordernd sein wird. Mit der Umsetzung in nationales Recht wird allerdings nicht vor dem Jahr 2027 zu rechnen sein.
Luftreinhaltung und Lärmschutz rundeten das Programm ab
Der anhaltende Siedlungsdruck bringt weitere Anforderungen an den Ausgleich zwischen Wohn- und Industriegebieten. Auf der einen Seite besteht der Schutz für bestehende Anlagen, auf der anderen Seite ergeben sich neue Anforderungen an die räumlich heranrückenden Nutzungen. Der Schutz vor Lärmeinwirkungen oder auch vor luftgetragenen Immissionen muss dennoch gewährleistet werden und stellt sowohl planende Gemeinden, Gutachter und Betreiber vor neue Herausforderungen und Konflikte in der Beurteilung.
Das Programm der 13. Bayerischen Immissionsschutztage (pdf)
Die Referent*innen der 13. Bayerischen Immissionsschutztage (pdf)
Anerkannte Fortbildung:
Die Tagung erfüllt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt die Anforderungen an eine Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der 5. BImSchV.
NEU! Die Tagung ist auch von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau als Ingenieurtechnische Fortbildung mit 4,5 Punkten am ersten und 6,5 Punkten am zweiten Veranstaltungstag anerkannt. Informationen dazu auf der BayIKa-Website.
Begleitet wurde der zweitägige Kongress von einer Fachausstellung, in der sich branchenspezifische Unternehmen und Dienstleister den Teilnehmern präsentierten.
Die Unterstützer und Aussteller der 13. Bayerischen Immissionsschutztage:
- Dr. Aust & Partner Ingenieurbüro für Umweltschutz
- BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH
- SGS Analytics Germany GmbH
- TÜV SÜD Industrie Service GmbH
- weyer gruppe
Die Kooperationspartner der Bayerischen Immissionsschutztage: